Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Ortsteilen Scheidingen und Welver (März 2025)

Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Ortsteilen Scheidingen und Welver

Antragsteller: Fraktion WELVER21
Adressat: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planen, Natur und Klimaschutz (GPNK) im Rat der Gemeinde Welver


Datum: 27.03.2025

Betreff: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Scheidingen und im Schulbereich Welver

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Garzen,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Buschulte,

die Fraktion WELVER21 beantragt, die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den betroffenen Ortsteilen zu prüfen und umzusetzen:

1. Verbesserung der Vorfahrtsregelung in Scheidingen, Am Bierbäumchen (Höhe Feuerwehr und Glascontainer)

·         An der genannten Stelle besteht eine Rechts-vor-Links-Regelung, die jedoch häufig missachtet wird.

·         Dies führt nahezu täglich zu gefährlichen Verkehrssituationen und Beinahe-Unfällen.

·         Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beantragen wir die Markierung von Haltelinien an den entsprechenden Einmündungen.

2. Erweiterung der Fußgängerquerungen im Schulbereich Welver (Kreuzung Feuerwehr/Reiherstraße- Finkenweg)

·         Aktuell existiert nur ein Zebrastreifen für Fußgänger, die von der Seite der Finkenweg kommen.

·         Kinder und andere Fußgänger, die aus Richtung des griechischen Restaurants kommen, müssen die Straße auf unsichere Weise queren.

·         Wir beantragen daher die Einrichtung eines zweiten Zebrastreifens, um eine sichere Querung für alle Fußgänger zu ermöglichen.

Begründung: Die genannten Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und schwächere Verkehrsteilnehmer. Die häufige Missachtung der bestehenden Regelungen und die unsicheren Querungsmöglichkeiten stellen ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Durch einfache bauliche Maßnahmen wie Haltelinien und einen zusätzlichen Zebrastreifen können diese Risiken effektiv reduziert werden.

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planen, Natur und Klimaschutz (GPNK) möge beschließen:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierung von Haltelinien an der Kreuzung „Am Bierbäumchen“ in Scheidingen zu prüfen und umzusetzen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines zusätzlichen Zebrastreifens an der Kreuzung Feuerwehr/Fußgängerzone im Schulbereich Welver zu prüfen und umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ein Bild, das Entwurf, Peitsche, Schwarzweiß enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Kay Philipper

 

Fraktionsvorsitzender
Fraktion WELVER21

Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse (Mai 2025)

Antrag der Fraktion Welver21 an den Rat der Gemeinde Welver, den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz (GPNK) in der Beratungsfolge

Bezeichnung: Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse

Datum: 13.05.2025

Einbringende Fraktion: Welver21

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Garzen, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Buschulte,

 

Antragstext:

Die Fraktion Welver21 beantragt, der Rat der Gemeinde Welver, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz (GPNK) in der Beratungsfolge, mögen beschließen:

 

Bei der Umsetzung von Ratsbeschlüssen, insbesondere baulicher oder infrastruktureller Maßnahmen, wird die Verwaltung verpflichtet, vor Beginn der Ausführung eine sogenannte „Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse“ vorzulegen.

 

Diese Analyse hat insbesondere zu enthalten:

 

Eine Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf Gewerbetreibende, Bürgerinnen und Bürger sowie auf die öffentliche Infrastruktur,

 

eine monetäre Bewertung potenzieller Belastungen (z. B. Umsatzrückgänge, Umwegzeiten, Erreichbarkeit),

 

konkrete Maßnahmen zur aktiven Vermeidung solcher Belastungen (nicht nur deren Minimierung),

 

transparente Informations- und Beteiligungsformate für Betroffene.

 

Die Verwaltung wird verpflichtet, in Fällen mit einem voraussichtlichen Projektvolumen von über 50.000 € oder bei erheblicher Eingriffsintensität (z. B. Vollsperrungen, lange Bauphasen im Ortszentrum oder in den Ortsteilen), eine Kosten-Nutzen-Abwägung mit Alternativszenarien zu erarbeiten und diese öffentlich zugänglich zu machen.

 

Wird von der Verwaltung die Analyse nicht oder nicht zeitig erarbeitet und vorgelegt, kann das geplante Vorhaben nicht durchgeführt werden. In diesem Fall ist das Aussetzen der Maßnahme öffentlich zu begründen und zu kommunizieren.

 

Die Ergebnisse der Analyse und Planung sind vor Umsetzung dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Begründung:

In den letzten Jahren kam es im Gemeindegebiet Welver mehrfach zu Fällen, in denen Projekte – trotz politisch sinnvoller Zielsetzung – aufgrund mangelhafter Umsetzung erhebliche Schäden bei Gewerbetreibenden und Bürgern verursacht haben. Ursache war oft eine fehlende vorausschauende Folgenabschätzung seitens der Verwaltung.

 

Ziel des Antrags ist es, eine strukturell verankerte, belastbare und bürgerfreundliche Planungsgrundlage zu schaffen, die solche Fehlentwicklungen künftig verhindert.

 

Vergleichbare Beispiele aus anderen Kommunen:

Bad Salzuflen:

Einführung verpflichtender wirtschaftlicher Folgenabschätzungen mit Maßnahmenplänen zur Unterstützung betroffener Gewerbetreibender.

 

Kirchheim bei München:

Prüfung der Bürger- und Unternehmensverträglichkeit bei allen baulichen Eingriffen.

 

Münster:

Verpflichtung zur Prüfung und ggf. Umsetzung temporärer Ausgleichsmaßnahmen bei Projekten mit starker wirtschaftlicher Auswirkung auf Unternehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kay Philipper

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Welver21

 

FAQ zur Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse

Was passiert, wenn die Analyse nicht erstellt oder zu spät vorgelegt wird?

→ Das Vorhaben darf nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung muss den Grund für die Verzögerung oder das Aussetzen öffentlich erklären. Dies schafft Transparenz und verhindert ein „Weiter so“ auf Kosten der Betroffenen.

 

Welche rechtlichen Folgen kann das Fehlen einer Analyse haben?

→ Unter Umständen kann die Kommune bei Schäden (z. B. Umsatzverluste durch grob fahrlässige Planung) haftbar gemacht werden (Stichwort: Amtshaftung nach § 839 BGB). Auch Verwaltungsgerichtliche Klagen sind bei Eingriffen ohne verhältnismäßige Planung nicht ausgeschlossen.

 

Welche wirtschaftlichen Konsequenzen können ohne Analyse entstehen?

→ Umsatzverluste, Geschäftsaufgaben, Rückgang von Gewerbesteuern, Imageschäden für den Standort Welver, Abwanderung von Unternehmen.

 

Warum ist eine solche Analyse auch im Interesse der Verwaltung?

 

→ Sie dokumentiert sorgfältige Planung, schützt vor späteren Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in Verwaltung und Politik.


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