Nach Gründung der Entwicklungsgesellschaft wollen wir, dass sich dieses Unternehmen – in welcher Rechtsform auch immer – als Projektentwickler, Wohnungsbauunternehmen und Vermieter betätigt.
Es muss ausreichend Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, dies betrifft nicht nur Senioren. Bei der jungen Generation ist der Bedarf nach kleineren Wohnungen vorhanden. Familien werden immer später gegründet. Der wachsende Bedarf an Wohnungen kommt nicht nur durch Zuzug oder Familiennachwuchs, sondern auch, weil es mehr und länger Single-Haushalte gibt und vermehrt die ältere Generation ihre Häuser verkauft und in altersgerechte Wohnungen zieht. Bevor aber die Singles aus Wohnungen ausziehen, gibt es eine Bedarfsüberschneidung. D.h. wir brauchen nicht unbedingt mehr Bauplätze für Einfamilienhäuser (die können dann auf den "alten" Grundstücken neu gebaut oder saniert werden), sondern bezahlbare, räumlich etwas kleinere Wohnungen, um den Übergang abzufedern.
Mehr Wohnungen heißt nicht automatisch mehr Autos (die kommen durch mehr Einwohner), trotzdem ist es wichtig bei einer Ausweisung neuer Baugebiete oder Verdichtung, eine Verkehrsertüchtigung in den Straßen zu prüfen.
Die Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes sowie die Begleitung des Generationenwechsels sollen aktiv gefördert werden.Neben dem klassischen Einfamilienhaus sollen in Zukunft vermehrt ergänzende Wohnformen zum Beispiel für das Wohnen im Alter entwickelt werden. Hierbei stehen bezahlbare Lösungen im Vordergrund.
In der Gemeinde Welver gibt es einen gewaltigen Überhang an unbebauten Grundstücken. Durch diesen Überhang werden neue Baugrundstücke nicht mehr genehmigt.
Daraus folgt, dass Flächen, die von ihren Eigentümern als langfristiger Vermögensteil im Bestand gehalten werden, einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde im Wege stehen.
Das heißt: erst diesen Überhang abbauen. Wir fordern die rechtliche Überprüfung der jetzigen Situation. Hat es in der Vergangenheit " Gefälligkeitsvergaben" gegeben.
Wir fordern: Zukünftig muss nach der Ausweisung von Baugrundstücken innerhalb von zwei Jahren gebaut werden.